STURMSCHADENSANIERUNG

Bei der Schadensregulierung von Sturmschäden geht es meistens um die Frage, ob die Windstärke 8 aufgetreten ist. Leider erreicht der Wind von Ort zu Ort unterschiedliche Windstärken. Wir stellen Ihnen tagesgenaue Messungen der höchsten Windstärken an ausgewählten Stationen bereit.

Unsere Leistungen im Bereich Dach- und Fassadensanierung

  • Abbruch- /Abriss von asbesthaltigen Baustoffen wie Eternit- und Welleternitplatten, Asbestzement

  • Entsorgung nach TRGS 519

  • Kontrolle und Austausch von zerstörten Dachziegeln, Dachsteinen
  • Reparatur und Austausch von Dachrinnen
  • Neueindeckung des Daches
  • Neuverkleidung der Fassade

  • Partielle Reparatur von Hagelschäden an der Fassade
  • Sanierung von Vordächern, Dachüberstanden, Carports

Asbestsanierung nach TRGS 519

Für die Sanierungen von Dächern und Fassaden mit asbesthaltigem Baumaterial gilt in Deutschland die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest). Da die Beschädigung von Asbestprodukten zur Freisetzung von gesundheitsgefährdenden Fasern führt, muss die Asbestsanierung und Entsorgung durch einen Fachmann erfolgen.
Das erforderliche Fachwissen für die Abbruch-, Sanier- und Instandhaltungsarbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschließlich Asbestzementprodukten nach der TRGS 519 haben wir im Sachkundenachweis von der Bauakademie Nürnberg erhalten.

Referenzen